Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit April 2018 ist der Besuch einer solchen Sprechstunde für alle gesetzlich versicherten Patienten verpflichtende Voraussetzung, um ein reguläres Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis zu erhalten.
Dieses 25- bis 50-minütige Gespräch dient einer ersten diagnostischen Einschätzung und umfasst auch eine kurze Beratung bezüglich der Indikation für eine ambulante Psychotherapie oder für andere Unterstützungsangebote. Sollte eine anschließende ambulante Psychotherapie indiziert sein, muss diese nicht zwingend bei mir stattfinden. Abhängig von meinen aktuellen Kapazitäten ist dies jedoch möglich.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu herauszufinden, ob ich Ihnen ein geeignetes Therapieangebot machen kann und ob Sie sich vorstellen können, eine Behandlung bei mir zu beginnen. Sympathie spielt neben fachlicher Qualifikation in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle, hören Sie bei dieser Entscheidung daher ruhig auf Ihr Bauchgefühl.
Um mir ein erstes Bild von Ihnen und Ihrer Problematik machen zu können werde ich Ihnen verschiedene Fragen stellen, z. B. unter welchen Symptomen Sie konkret leiden, wann die Beschwerden begonnen haben, wie stark Sie dadurch in Ihrem Alltag beeinträchtigt sind, wie Ihr soziales Umfeld darauf reagiert, was Sie bisher unternommen haben, um mit der Problematik selbst klar zu kommen, welche Erwartungen Sie an mich und die psychotherapeutische Behandlung haben etc.. Natürlich haben sie während dieses Erstgesprächs auch die Möglichkeit Fragen an mich zu richten.
Probesitzungen
Entscheiden Sie sich nach unserem Erstgespräch für eine psychotherapeutische Behandlung, werden vor der Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer zuständigen Kasse noch sogenannte „Probatorische Sitzungen“ durchgeführt. Innerhalb dieser Sitzungen möchte ich mehr über Ihre Probleme und die Hintergründe der bisherigen Entwicklung erfahren, damit ich eine diagnostische Einschätzung vornehmen und eine individuelle Problemanalyse erstellen kann.
Wenn die Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind, können wir bei Ihrer Krankenkasse die Psychotherapie beantragen.
Therapie
Die Therapie beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für die beantragten Stunden zugesichert hat. In dieser Phase ist eine Sitzungsfrequenz von einmal wöchentlich üblich, um an den Problembereichen zu arbeiten und die Therapieziele zu verfolgen.
Die Schwerpunkte und Inhalte einer Psychotherapie sind individuell sehr unterschiedlich, es wird aber immer darum gehen, neue Wege zu finden um die bestehenden Probleme zu bewältigen:
• Sie werden ungewohnte Verhaltensweisen ausprobieren und dadurch ganz neue Erfahrungen machen
• Ihre grundlegenden Einstellungen und Überzeugungen werden überprüft und Sie können diejenigen verändern, die für Sie nicht hilfreich sind
• Sie können Ihren Gefühlen Ausdruck verleihen und einen anderen Umgang mit diesen finden
• Ihre zentralen Bedürfnisse und Lebensmotive werden im Verlauf der Behandlung herausgearbeitet und können einen neuen Stellenwert in Ihrem Leben bekommen
Diese Prozesse brauchen Zeit und psychische Beschwerden können Sie nicht einfach abschütteln. Der Therapieerfolg hängt immer von vielen Faktoren ab, u. a. von der Eigenart der psychischen Beschwerden, hinzukommenden Problemen während der Behandlung, aber auch der Qualität unserer Zusammenarbeit.
Ende der Psychotherapie
Das Ende der Therapie erfolgt oft mit der Erreichung der von der Kasse bewilligten Therapiestunden, kann jedoch auch schon zu einem früheren Zeitpunkt geschehen, wenn die vereinbarten Therapieziele erreicht wurden.
In den letzten Stunden einer Therapie geht es darum, Bilanz zu ziehen und die zukünftige Entwicklung vorwegzunehmen, um ein Rückfallrisiko zu minimieren. Das Augenmerk liegt darauf, dass das Gelernte in schwierigen Lebensphasen eigenständig umgesetzt werden kann.
Die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen werden zum Ende der Behandlung verlängert, um die Unabhängigkeit von den psychotherapeutischen Gesprächen zu unterstützen.